Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch die Falke Facility Management GmbH (im Folgenden „Falke"). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden von Falke nicht anerkannt, es sei denn, Falke erklärt sich schriftlich und ausdrücklich mit ihrer Gültigkeit einverstanden.

Diese Geschäftsbedingungen finden ausschließlich Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in welchem dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung durch Falke zugeht. Mündliche Angebote oder Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen/Ergänzungen der von Falke angebotenen Leistung gelten nur, wenn sie von Falke schriftlich bestätigt werden.

Angebote von Falke verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen nach Zugang beim Auftraggeber unmittelbar gegenüber Falke schriftlich angenommen werden.

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4. Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

5. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Leistungsinhalte

Falke Facility Management GmbH bietet im Rahmen dieses Vertrags eine breite Palette von Gebäudemanagement-Dienstleistungen an. Die spezifischen Leistungsinhalte werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder im schriftlichen Vertrag im Detail beschrieben.

Die Leistungsinhalte können, je nach den Bedürfnissen des Auftraggebers, verschiedene Aspekte der Gebäudepflege und -verwaltung umfassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Gebäudereinigung, einschließlich Büroreinigung, Teppichreinigung, Fensterreinigung und sanitäre Anlagen
  • Pflege und Instandhaltung von Gebäudetechnik und -anlagen
  • Abfallmanagement und Entsorgungsdienste
  • Grünflächenpflege und Landschaftsgestaltung
  • Energie- und Umweltmanagement
  • Sicherheits- und Schutzdienste

7. Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

8. Leistungsänderungen / Preisänderungen

Falke behält sich das Recht vor, Änderungen am Angebot vorzunehmen, wenn Teile des Angebots aufgrund von Umständen, die nicht von Falke zu vertreten sind, durch gleichwertige Leistungen ersetzt werden müssen. In einem solchen Fall wird Falke den Auftraggeber rechtzeitig über die geplanten Änderungen informieren.

9. Mängel

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel oder Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen detailliert und unverzüglich schriftlich zu rügen, sobald sie festgestellt werden. Im Falle einer nicht rechtzeitig erbrachten Mängelrüge gelten die erbrachten Leistungen als genehmigt.

Bei berechtigten Mängeln in der Leistungserbringung behält sich Falke das Recht vor, entweder Nachbesserungen vorzunehmen oder Ersatz zu liefern, je nach eigenem Ermessen.

10. Leistungen Dritter

Falke ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen verlässlicher Unternehmen zu bedienen.

11. Ausfallschäden

Bei Stornierungen durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Dienstbeginn ist Falke berechtigt, eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% des Auftragsvolumens zu erheben. Diese Gebühr erhöht sich auf 45%, wenn die Stornierung zwischen dem 14. und dem 7. Tag vor dem Auftragsbeginn erfolgt. Innerhalb der letzten 7 Tage vor dem Auftragsbeginn werden 70% des Auftragsvolumens als Stornogebühren berechnet.

12. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit ausdrücklich und schriftlich anerkannten Gegenforderungen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

13. Haftung und Versicherung

Falke haftet für alle Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen an anderen Rechtsgütern als Leben, Körper oder Gesundheit nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Bei Verletzungen wesentlicher Pflichten der vertraglichen Vereinbarungen (Kardinalpflichten) haftet Falke auch im Falle leichter Fahrlässigkeit.

Falke unterhält für alle im Vertrag vereinbarten Leistungen gemäß § 6 der Bewachungsverordnung eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:

  • € 10.225.838,- pauschal für Personen-, Sach- und Umweltschäden
  • € 2.045.168,- pauschal für Vermögens-, Bearbeitungs-, Mietsach-, Allmählichkeits- und Abwasserschäden

14. Hausrecht

Das Personal Falkes hat während der Dienstzeit das Hausrecht in gleichen Umfang wie der Auftraggeber.

15. Personal / Abwerbungsverbot

Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von Falke dazu zu veranlassen, ihr Arbeitsverhältnis aufzulösen oder ein neues Dienst- oder Arbeitsverhältnis als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers einzugehen. Diese Bestimmung bleibt auch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages in Kraft.

16. Datenschutz / Geheimhaltung

Falke ist allein verantwortlich für die Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern. Falke wird sämtliche Informationen, die ihm im Rahmen des Auftrags bekannt werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln.

17. Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.